AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen und die Zusammenarbeit von Kunden mit LOGOROM in 6300 Zug

Grundsätze
Die AGB sind Bestandteil aller Verträge und Offerten von LOGOROM und gelten für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei kundenbezogenen Tätigkeiten richtet sich LOGOROM nach den gesetzlichen Bestimmungen und Grundsätzen über die Nutzungs- und Urheberrechte und über die Lauterkeit der Werbung. Als Auftragnehmer wahrt LOGOROM die Interessen der Kunden nach bestem Wissen und Gewissen. LOGOROM verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse zu wahren.

Leistungen & Verbindlichkeiten
Für neue Kunden dient die erste Besprechung zum gegenseitigen kennenlernen. Diese ist unentgeltlich und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich. Die Leistungen erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Grundlage für eine Offerte sind immer die vom Auftraggeber erhaltenen Briefingangaben. Offerten sind falls nicht anders vereinbart 90 Tage gültig oder bis zum Abschluss des jeweiligen Projektes. Sollten sich im Verlauf der Auftragsbearbeitung infolge Veränderungen der Aufgabenstellung Mehrkosten ergeben, so sind diese im Voraus mit dem Auftraggeber abzusprechen und durch diesen zu genehmigen. Abweichende oder zusätzliche Leistungen, die beim Briefing und/oder der Auftragserteilung nicht enthalten sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und LOGOROM tritt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung und deren schriftliche Bestätigung durch LOGOROM in Kraft. Mit der Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den Geschäftsbedingungen von LOGOROM einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Form.

Stellvertretung/Leistungen Dritter
LOGOROM ist berechtigt, zur Erfüllung eines Projektes Dritte bzw. externe Partner beizuziehen. Diese werden mit grösstmöglicher Sorgfalt ausgesucht und auf den Auftrag bezogen instruiert. Gegenüber Dritter handelt LOGOROM stellvertretend im Namen und auf Rechnung des Kunden.

Entgeltung
Die Entgeltung der Leistungen richtet sich nach den Kostensätzen (Pauschal, Stundenansatz), welche zur Zeit des Angebots gültig sind. Im Falle von errechneten Pauschalen verpflichtet sich LOGOROM nicht, diese detailliert auszuweisen.

Nebenkosten
Materialkosten werden mit einer Pauschale abgegolten. Autospesen innerhalb vom Kanton Zug fallen nicht an. Ausserhalb des Kantons Zug beträgt die Pauschale für

ein Auto CHF 0.80/km ab Geschäftssitz von LOGOROM. Bahnfahrten werden 2. Klasse verrechnet.

Fremdkosten
Aufträge an Dritte erteilt LOGOROM im Namen und auf Rechnung des Kunden. Fakturen von Dritten werden durch LOGOROM kontrolliert und zur direkten Begleichung an den Kunden weitergeleitet. Für Forderungen Dritter, die dem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden, übernimmt LOGOROM keine Verpflichtungen.

Zahlungskonditionen
Für Neukunden erfolgt die Zahlung in Teilzahlungen. Bei Auftragserteilung ist 50% des Offertbetrages zu bezahlen. Nach Beendigung resp. Lieferung der Arbeiten ist der Restbetrag zu bezahlen. Sämtliche Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Abzug zahlbar. Mahngebühr Fr. 20.-. Dasselbe gilt auch für Arbeiten, die in mehreren Teilen geliefert und berechnet werden. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so können Teilzahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangt werden. Bei Entgeltungen über CHF 5’000.- ist LOGOROM grundsätzlich berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von 50% des Offertenbetrags bei Auftragserteilung zu verlangen. Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung der Entgeltung behält sich LOGOROM das Recht vor, die Arbeiten zurückzufor-dern und deren Nutzung bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann eine Umtriebsentschädigung sowie ein Verzugszins, laufend ab Fakturadatum geltend gemacht werden.

Mehrwertsteuer
LOGOROM ist z.Zt. nicht mehrwertsteuerpflichtig. Die Mehrwertsteuer wird auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht nachverrechnet.

Annullierung von Aufträgen
Wird ein Auftrag vor seiner Erfüllung annulliert, hat der Kunde die bis anhin und mit dem Auftrag in Zusammenhang stehenden Aufwendungen zu entschädigen. Werden Projekte, welche zu Pauschalpreisen offeriert wurden, während der Zusammenarbeit abgebrochen, sind zum Zeitpunkt der Layouts 1/3 der Kreativ- und Aufwandkosten fällig. Wird das Projekt nach der Genehmigung der Layouts, jedoch vor der Produktions-übergabe abgebrochen, werden 2/3 der Pauschalen fällig. Bei einem Abbruch in der Produktions- oder Einsatzphase werden 3/3 der Pauschalpreise in Rechnung gestellt.

Reklamationen
Reklamationen sind innert 10 Tagen nach Erhalt der Arbeiten und/oder Produkte schriftlich an LOGOROM zu richten. Reklamationen bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung LOGOROM lediglich als Vermittler aufgetreten ist, liegen nicht in der Verantwortung von LOGOROM und kann für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden.

Gut zum Druck/Gut zur Produktion
Vor Produktion oder Publizierung von Kommunikationsmitteln (Drucksachen, Webseiten, Werbemittel etc.) unterbreitet LOGOROM dem Kunden ein „Gut zum Druck“ bzw. ein „Gut zur Ausführung“. Werden dabei Unstimmigkeiten festgestellt, korrigiert LOGOROM die Grafikdaten oder veranlasst die Anpassungen bei Dritten. Nach Unterzeichnung des „Gut zum Druck“ bzw. „Gut zur Ausführung“ durch den Kunden, trägt dieser die volle Verantwortung für Form, Farbe, Darstellung und Inhalt aller Kommunikationsmittel. Eine Ausnahme bilden technische Fehler von Dritten, die diese selber zu verantworten haben. Verzichtet der Kunde aus Termin- oder Kostengründen auf die durch LOGOROM empfohlene Kontrollmittel und/oder das oben erwähnte Prozedere, so übernimmt LOGOROM keine Verantwortung für allfällige Beanstandungen der Ergebnisse.

Belegsexemplare/Eigenwerbung
Von vervielfältigten Werken sind LOGOROM unentgeltliche Belegexemplare zu überlassen, die im Rahmen der Eigenwerbung verwendet werden dürfen. Auch kann LOGOROM nach Rücksprache bei von LOGOROM entwickelten Webseiten Urheberangaben wie Name, Adresse und Internetadresse einbinden. Darüber hinaus ist LOGOROM berechtigt, die von LOGOROM entwickelten Kommunikationsmittel oder Fotografien auf der eigenen Webseite als Referenzangabe abzubilden und zu beschreiben.

Aufbewahrungspflicht
LOGOROM archiviert die Arbeitsergebnisse des entsprechenden Auftrages während zwei Jahren ab Datum der letzten Rechnungsstellung. Programmierdaten für Webseite, Stickprogramme für Textilbeschriftungen etc. werden üblicherweise von den Drittanbietern aufbewahrt.

Urheberrechte
Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von LOGOROM geschaffenen Kreativleistungen, bei LOGOROM bleibt. Ohne ausdrückliches Einverständnis von LOGOROM dürfen keinerlei Änderungen an den grafischen Erzeugnissen vorgenommen werden. An den gestalterischen Arbeiten von LOGOROM werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

Nutzungsrechte
Mit der Begleichung der Endrechnung wird das Nutzungsrecht der im Rahmen des Auftrags erarbeiteten Massnahmen abgegolten, sofern dies vertraglich oder in der Offerte nicht anderweitig geregelt ist. Unter Nutzungsrecht versteht LOGOROM den Umfang der vorgesehenen Nutzung, wie diese vom Kunden bei Auftragserteilung definiert wurde. Jede weitergehende Nutzung, auch eine Folgenutzung (Adaptation für andere Anwendungen), welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, unterbreitet LOGOROM ein neues Angebot. Das Angebot richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung. Auch nach Auflösung der Zusammenarbeit ist die Nutzung nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von LOGOROM möglich.

Datenschutz
Sämtliche Informationen und von Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen werden vertraulich behandelt. Daten, die bei LOGOROM anfallen, werden ausschliesslich zur Bearbeitung Ihrer Anfragen und Aufträge verwendet. LOGOROM gibt Ihre personenbezogenen Informationen grundsätzlich nicht an Dritte weiter.

Rechtsabklärung
Im Bereich Produktdeklaration, Muster- und Markenschutz liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die rechtlichen Abklärungen vorzunehmen, welche die Rechtssicherheit in allen Belangen garantieren. Bei allen Gestaltungselementen (Signete, Fotos, Illustrationen, Formdesign etc.), Texten und digitalen Daten, welche vom Auftraggeber angeliefert wurden, geht LOGOROM davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt LOGOROM jegliche Verantwortung ab.

Teilnichtigkeit
Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand
Gemäss diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossene Verträge unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten ist das Gericht am Geschäftssitz von LOGOROM zuständig.

Stand: 01.01.2016, 6300 Zug 

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